Alle islamischen Rechtsschulen sind sich einig, dass alle Fischarten, die im Meer leben, halal sind. Dies basiert auf dem Koran, der besagt: „Erlaubt ist euch der Fang aus dem Meer und dessen Speise als Versorgung für euch und für Reisende“ (Sure Al-Ma’ida, 5:96). Ein anderer Vers sagt: „Die beiden Meere sind nicht gleich: das eine ist frisch und süß, das andere salzig und bitter. Aber von beiden esst ihr frisches zartes Fleisch“ (Sure Fatir, 35:12).
Daher ist neben den häufig konsumierten Fischen auch der Verzehr von Walen, Delfinen, Haien und anderen Fischarten erlaubt.