Short-Selling bezieht sich auf den Verkauf von Aktien, die man nicht besitzt oder geliehen hat, mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen und von der Differenz zu profitieren. Während normale Wertpapiergeschäfte durch den Kauf von Aktien erzielt werden, die im Wert steigen, zielt Short-Selling darauf ab, von fallenden Aktienkursen zu profitieren. Diese Art von Transaktion umfasst den Verkauf von Eigentum, das nicht im Besitz ist, und den Verkauf von geliehenen Finanzanlagen, einschließlich Elementen wie Zinsen, und ist nach islamischem Recht daher nicht zulässig. Darüber hinaus beinhalten diese Transaktionen ein hohes Risiko und Unsicherheit (gharar), was zu ungültigen Verträgen führt. Daher ist das Short-Selling, das gegen die Grundprinzipien des Islams verstößt, nicht erlaubt.

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