Die Einladung eines Nachbarn anzunehmen gilt im Islam als Sunnah, und das Nicht-Erscheinen könnte als Vernachlässigung seiner Rechte angesehen werden. Wenn das Treffen jedoch sündhafte Aktivitäten enthält oder das Einkommen des Gastgebers überwiegend aus unerlaubten Quellen stammt, wird empfohlen, solche Versammlungen zu meiden. Es wird abgeraten, an einem Tisch zu sitzen, der durch Alkoholverkauf oder Zinseinnahmen finanziert wird, da diese als unreine Einkommensquellen gelten. Besteht jedoch nur ein Verdacht auf unreines Einkommen, ist die Teilnahme erlaubt, da das Grundprinzip rechtmäßiges Einkommen annimmt. Bei Nachbarn, die offen sündhaft handeln und keine Reue zeigen, wird empfohlen, Distanz zu wahren und Missfallen auszudrücken.

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