Für eine Person, die im Ausland arbeitet, ist es weder ethisch noch rechtlich zulässig, falsche Angaben zu machen, um eine Rente aus einem anderen Land zu beziehen. Dies ist auch aus religiöser Sicht nicht erlaubt. Eine aufrichtige Absicht rechtfertigt kein unrechtmäßiges Handeln, und Geld, das durch Täuschung erlangt wurde, für wohltätige Zwecke zu nutzen, ist ebenfalls nicht gestattet.
Gottesdienste, insbesondere solche, die mit Geld zu tun haben, müssen aus reinem und rechtmäßigem Einkommen stammen, um von Allah akzeptiert zu werden. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) sagte: „Nur rechtmäßiges Gut bringt Gutes hervor“ (Muslim, Zakat, 121). Der Koran fordert: „Gebt von den guten und rechtmäßigen Dingen, die ihr verdient habt“ (Sure Al-Baqara, 2:267). Spenden aus unrechtmäßigem Einkommen werden nicht akzeptiert. Eine Rente durch Täuschung zu beziehen und sie für wohltätige Zwecke zu verwenden, entspricht daher nicht den islamischen Prinzipien.