Im Rahmen eines Leasingvertrags berechnet das Leasingunternehmen den Mietpreis des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lebensdauer des Gutes, indem es die für den Kauf aufgewendeten Kosten und seinen eigenen Gewinn hinzufügt. Der anfängliche wirtschaftliche Wert des Gutes (man könnte es auch als Kaufpreis bezeichnen) und der hinzugefügte Zinsaufschlag (dieser Aufschlag kann entweder fest oder variabel sein – dies wird normalerweise nach den jeweiligen Kreditindizes der Länder wie TLREF, LIBOR, FIBOR oder Erzeugerpreisindizes(ÜFE, TÜFE) berechnet) sowie der wirtschaftliche Wert des Gutes am Ende der Leasinglaufzeit (Restwert) werden dabei berücksichtigt. Mit anderen Worten, es können sowohl feste Ratenzahlungen als auch Indexierungen auf Inflationsratenoder feste/variable Zinssätze erfolgen.
An dieser Stelle sollten Unternehmen bevorzugt werden, die auf feste Zinssätze indexieren. Der hier verwendete Begriff des Zinses bezieht sich nicht auf den normalen Kredit, sondern wird in gewisser Weise als Maßstab für die Berechnung des Zinsaufschlags verwendet. Bei einer Indexierung auf variable Zinssätze können Schwankungen des Geldwertes und Änderungen der Zinssätze – je nach Politik und Präferenzen des Leasingunternehmens – auch Änderungen bei den Leasingzahlungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach sich ziehen. Dies ist ein Umstand, der die Gültigkeit des Vertrags beeinträchtigen kann. Daher sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, ob die verwendeten Maßstäbe (‚Money Factor/Lease Factor/Lease Fee‘, Zinssatz) variabel oder fest sind, und es sollte ein fester Maßstab gewählt werden.
In Leasingberechnungen, bei denen feste Maßstäbe verwendet werden, bedeutet dies, dass die monatlichen Raten konstant und unveränderlich bleiben. Das heißt, man weiß von Anfang an, wie viel monatlich zu zahlen ist, und kennt auch den gesamten Betrag, der bis zum Ende des Vertrags zu zahlen ist. Auf diese Weise kann ein Fahrzeug mit festen Ratenzahlungen geleast werden.
