Im islamischen Recht bezeichnet der Eingriff des Staates in die Preise und die Festlegung von festen oder begrenzten Preisen für bestimmte Waren als „Narh“. Allgemein vertreten islamische Gelehrte die Ansicht, dass in einer freien Marktwirtschaft die Preise durch Angebot und Nachfrage sowie durch Wettbewerbsbedingungen bestimmt werden sollten und externe Eingriffe nicht erlaubt sind. Hadithe, die betonen, dass Transaktionen auf gegenseitigem Einverständnis basieren sollten, unterstützen diese Ansicht.
Narh gilt jedoch in Ausnahmefällen als zulässig. Zum Beispiel, wenn Monopole gebildet werden, Spekulationen betrieben werden oder Situationen entstehen, in denen die Bevölkerung Schwierigkeiten hat, Grundbedürfnisse zu erreichen, kann Narh angewendet werden. In solchen Fällen wird betont, dass Narh fair umgesetzt werden sollte, um sowohl die Rechte der Verkäufer als auch der Verbraucher zu schützen. Narh gilt als zulässig, wenn Preisinstabilität oder Spekulationen vorliegen, da es dem Schutz des öffentlichen Interesses dient.

Categorized in: