Normalerweise wird das Freitagsgebet einmal in einer Moschee verrichtet, und es ist wichtig, dass alle Muslime aus der Umgebung an diesem Gebet teilnehmen. Aufgrund von Gründen wie der begrenzten Kapazität der Moschee oder Arbeitszeiten ist es jedoch erlaubt, das Freitagsgebet in derselben Moschee mehrfach abzuhalten. Nach der hanafitischen Rechtsschule darf derselbe Imam das Gebet nicht zweimal leiten, jedoch bieten andere Rechtsschulen in dieser Hinsicht Flexibilität. In solchen Fällen wird empfohlen, verschiedene Imame für die Gebete zu bestimmen, und die Gläubigen sollten den Praktiken der Moschee folgen.
Moscheekomitees sollten darauf achten, dass Anhänger unterschiedlicher Rechtsschulen keine Zweifel oder Verwirrung haben, indem sie verschiedene Imame das Gebet leiten lassen, damit jeder von der vereinigenden Wirkung des Freitagsgebets profitieren kann.