Der Gesandte Allahs ﷺ hat bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, dass die Tage von ʿĪd al-Fiṭr und ʿĪd al-Aḍḥā Tage sind, an denen man die von Allah gewährten Segnungen nutzen soll, und er hat das Fasten an diesen Tagen verboten.
(Siehe: al-Buchārī, Ṣawm, 65–66; Muslim, Ṣiyām, 138–145; Abū Dāwūd, Ḍaḥāyā, 10)

Aus diesen Überlieferungen haben die Gelehrten abgeleitet, dass es nicht erlaubt ist, am ersten Tag von ʿĪd al-Fiṭr und an den vier Tagen von ʿĪd al-Aḍḥā zu fasten. Tatsächlich sind diese Tage Tage der göttlichen Gastfreundschaft, die Allah seinen Dienern gewährt. Sie sind Tage des Essens und Trinkens, des Teilens der Festfreude mit anderen Muslimen und des gemeinsamen Sitzens am Tisch.

Während dieser Zeit fastet ein Muslim nicht, sondern bemüht sich vielmehr, die kollektive Freude des Festes zusammen mit den anderen Muslimen zu erleben. Aus diesem Grund hat der Gesandte Allahs ﷺ das Fasten an diesen Tagen verboten und beschrieben, dass sie wie ein von Allah für die Menschen geöffnetes Festmahl sind.

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