Wimpernwelle und Wimpernlifting sind kosmetische Eingriffe. Bei der Wimpernwelle werden die Wimpern mit chemischen Lösungen gekräuselt, was ein Allergierisiko birgt, während das Wimpernlifting in der Regel Keratinbehandlungen umfasst, die weniger riskant sind. Im Islam ist es nicht erlaubt, sich so zu schmücken, dass man die Aufmerksamkeit fremder Männer auf sich zieht (siehe Sure An-Nur, 24:31).
Ein Wimpernlifting kann zulässig sein, wenn es keine gesundheitlichen Risiken birgt. Da es jedoch eine Barriere schafft, die das Erreichen von Wasser verhindert, beeinträchtigt es die Gültigkeit von Gebetswaschung (Wudu) und ritueller Reinigung (Ghusl). Es ist daher nur zulässig, wenn es aus medizinischen Gründen notwendig ist. Eine Wimpernwelle hingegen könnte als erlaubt angesehen werden, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird.