Nach islamischem Recht sollte bei der Schlachtung jedes Tieres „Bismillah“ gesagt werden. In der Massenproduktion, ähnlich dem Aussprechen von „Bismillah“ beim Einsatz eines Jagdhundes, könnte ein einmaliges „Bismillah“ für fortlaufende Prozesse ausreichen. In Geflügelverarbeitungsanlagen, bei denen Maschinen häufig anhalten und neu gestartet werden, sollte jedoch jedes Mal, wenn die Maschine neu gestartet wird, „Bismillah“ gesprochen werden, um die islamischen Schlachtungsprinzipien einzuhalten.
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