Im Islam sind Produkte vom Schwein normalerweise verboten. Bei medizinischen Produkten wird jedoch nach dem Prinzip der Notwendigkeit entschieden. Wenn ein Impfstoff mit Schweinebestandteilen notwendig ist und keine Alternativen verfügbar sind, kann er als „zaruret“ (Notwendigkeit) erlaubt sein.
Die Entscheidung sollte unter Einbeziehung von medizinischen Experten getroffen werden, um die Notwendigkeit des Impfstoffs, mögliche Gesundheitsrisiken und Alternativen zu bewerten. Bei festgestellter Notwendigkeit ist die Verwendung zulässig.