Nach islamischem Recht ist die Schlachtung von Tieren in Schweineschlachthöfen nur erlaubt, wenn strenge Hygienestandards eingehalten werden. Der Schlachtbereich muss gründlich gereinigt sein, und die Tiere dürfen nicht in Kontakt miteinander kommen. Außerdem sollten Messer und Werkzeuge, die für die Schweineschlachtung verwendet wurden, nicht für andere Tiere genutzt werden; andernfalls wird die Schlachtung als nicht zulässig angesehen.
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