Unter islamischen Gelehrten gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Schriftbesitzer beim Schlachten Allahs Namen (Tesmiyah) erwähnen müssen. Laut der Schafiiten und Malikiten ist dies nicht erforderlich, während Hanbaliten und Hanafiten der Meinung sind, dass es, wie für Muslime, auch für die Schriftbesitzer verpflichtend ist. Letztere beziehen sich auf den Koranvers, der das Essen von Tieren, die nicht im Namen Allahs geschlachtet wurden, verbietet (Koran 6:121), und argumentieren, dass diese Vorschrift allgemein gültig ist.

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