Für die Erlaubnis eines geschossenen Tieres muss es sich in der Regel um wilde, essbare Tiere handeln. Domestizierte Tiere wie Schafe und Ziegen sollten nach islamischen Methoden geschlachtet werden, ohne Schusswaffen zu verwenden. In Notfällen – z. B. wenn ein Stier entkommt und eine Gefahr darstellt – ist es erlaubt, das Tier an einer nicht tödlichen Stelle zu treffen und dann sofort das rituelle Schlachten durchzuführen.
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