„Schriftbesitzer“ bezieht sich auf Juden und Christen. Gemäß Sure Ma’ida, Vers 5, „Das Essen der Schriftbesitzer ist euch erlaubt, und euer Essen ist ihnen erlaubt“ (Koran 5:5). Hier bezieht sich „Essen“ auf Tiere, die sie schlachten. Grundsätzlich ist ihr Fleisch erlaubt, es sei denn, es wurde ausdrücklich für andere Personen als Allah gewidmet, wie zum Beispiel für den Propheten Esra oder Jesus, was es unzulässig machen würde. Einige Gelehrte empfehlen zudem, vorsichtig zu sein, wenn das Fleisch für spezifische religiöse Rituale geschlachtet wurde.

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