Versäumte Fastentage können sowohl an kurzen als auch an langen Tagen nachgeholt werden. Dadurch wird man von seiner religiösen Verpflichtung befreit. Denn das Nachholen des Fastens ist – außer an Tagen, an denen das Fasten verboten ist – grundsätzlich jederzeit möglich.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat mitgeteilt, dass es zwei Zeiten gibt, an denen nicht gefastet werden darf: am ersten Tag des Festes des Fastenbrechens (ʿĪd al-Fiṭr) und an den Tagen des Opferfestes (ʿĪd al-Aḍḥā). (Buchārī, Ṣawm, 66–67)
Dennoch sollte man die versäumten Fastentage möglichst bald nachholen, da niemand weiß, wann er sterben wird. Es wird daher nicht als angemessen angesehen, absichtlich auf kurze Tage zu warten. Denn das gezielte Bevorzugen kurzer Tage könnte den Eindruck erwecken, man wolle der Mühe der gottesdienstlichen Pflicht ausweichen.
