Personen, die ein sehr hohes Alter erreicht haben und aufgrund fehlender körperlicher Kraft oder gesundheitlicher Voraussetzungen nicht mehr fasten können, sind vom Fasten befreit. Da dieser Zustand dauerhaft ist, fasten sie nicht, sondern entrichten für jeden Tag, an dem sie nicht fasten können, eine Fidya (Ersatzleistung).
Allein ein hohes Alter führt jedoch nicht zum Wegfall der Fastenpflicht. Ältere Menschen, die körperlich noch in der Lage sind zu fasten, bleiben weiterhin zum Fasten verpflichtet.
