Substanzen, die dem Körper in Form von Nahrung oder Getränken zugeführt werden, brechen das Fasten. Ein rektaler Ultraschall bricht das Fasten grundsätzlich nicht, da er keine Nahrungsaufnahme darstellt. Wird jedoch während der Untersuchung Wasser über das Gerät eingeführt, wird das Fasten ungültig. Solange während des Ultraschalls keine Flüssigkeit, kein Öl oder sonstige nährstoffhaltige Substanz in das Verdauungssystem gelangt, beeinflusst ein rektaler Ultraschall das Fasten nicht.
Da die weiblichen Fortpflanzungsorgane nicht zum Verdauungssystem gehören, brechen transvaginale Untersuchungen wie Ultraschall der Gebärmutter, gynäkologische Untersuchungen, Abstriche oder Biopsien das Fasten nicht.
Bei der Endoskopie zur Untersuchung von Magenkrankheiten wird ein Gerät durch den Mund in den Magen eingeführt und nach der Untersuchung wieder entfernt. Bei der Koloskopie zur Diagnose von Darmkrankheiten wird das Gerät durch den After in den Darm eingeführt und ebenfalls wieder entfernt. Bei der Koloskopie wird fast immer, bei der Endoskopie meist, Wasser über das Gerät eingeführt, um das Sichtfeld zu reinigen.
Aus diesem Grund brechen Endoskopie, Koloskopie oder rektaler/transvaginaler Ultraschall das Fasten oft, da Wasser zugeführt wird, wodurch ein nachzuholendes Fasten (Qaḍāʾ) erforderlich wird. Erfolgt während der Untersuchung jedoch keine Einführung von Wasser, Öl oder sonstigen nährstoffhaltigen Substanzen in das Verdauungssystem, gelten diese Untersuchungen nicht als Fastenbrecher.
