Da Frauen während der Menstruation nicht zum Fasten verpflichtet (farḍ) sind, besteht aus schariarechtlicher Sicht kein Einwand dagegen, dass sie essen oder trinken – unabhängig davon, ob dies offen oder im Verborgenen geschieht.

Dennoch ist es aus Gründen der guten islamischen Umgangsformen (Adab) angemessener, dies diskret zu tun. Denn Menschen, die ihre Situation nicht kennen, könnten missverstehen, dass sie nicht fastet. Außerdem entspricht es dem Respekt gegenüber dem Fasten und den gläubigen Muslimen, die ihr Fasten einhalten, wenn sie ihr Essen und Trinken nicht öffentlich zur Schau stellt.

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