Für eine menstruierende Frau sowie für eine Frau im Wochenbett (Nifās) ist es verboten (ḥarām), irgendeine Art von Fasten zu halten. Allerdings müssen die in dieser Zeit versäumten Fastentage später nachgeholt (Qaḍāʾ) werden. Selbst wenn während des Fastens kurz vor Sonnenuntergang die Menstruationsblutung einsetzt, wird das Fasten dieses Tages ungültig und muss ebenfalls nachgeholt werden.
ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet:
„Als wir zur Zeit des Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) unsere Menstruation hatten, wurde uns befohlen, die versäumten Fastentage nachzuholen; jedoch wurde uns nicht befohlen, die versäumten Gebete nachzuholen.“
(Muslim, Ḥayḍ, 69)
