Wenn die Menstruation einer Frau im Monat Ramadan am Nachmittag endet und sie dadurch wieder rein wird, ist es mustaḥabb (empfohlen), dass sie bis zum Sonnenuntergang nichts isst und trinkt. Es gibt sogar Gelehrte, die diese Enthaltsamkeit als wādschib (verpflichtend) angesehen haben. Berücksichtigt man diese Auffassung, gewinnt das Unterlassen von Essen und Trinken noch größere Bedeutung. Daher sollte sie es vorziehen, bis zum Abend weiterhin darauf zu verzichten.
Dieses Verhalten entspricht dem gebotenen Respekt gegenüber dem Fasten und der Heiligkeit des Monats Ramadan. Dennoch muss sie diesen Tag nach Ramadan als qaḍāʾ (Nachholen) nachfasten.
