Wenn eine fastende Person Wachsen oder Epilation zur Entfernung von Körperhaaren durchführen lässt, wird das Fasten nicht gebrochen. Denn das Fasten wird durch Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr unterbrochen. Das Entfernen von Körperhaaren, sei es selbst durchgeführt oder von einer anderen Person, fällt nicht unter diese Kategorien und beeinträchtigt daher das Fasten nicht.

Es ist jedoch auf einen wichtigen Punkt hinzuweisen: Wenn eine Frau das Wachsen von einer anderen Frau durchführen lässt, darf sie den Bereich zwischen Nabel und Knien nicht entblößen, da dieser Bereich in Bezug auf eine andere Frau als weibliche ʿAwrah gilt. Es ist nicht erlaubt, diesen Bereich zu betrachten, noch ist es erlaubt, ihn in entblößtem Zustand zu berühren.

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