Wenn das Erbrechen unabsichtlich und ohne eigene Willensentscheidung erfolgt, wird das Fasten nicht gebrochen. Wenn jedoch eine Person absichtlich erbricht, wird dadurch das Fasten ungültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine größere Menge oder nur einen kleinen Teil handelt.

Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte:

„Wer unabsichtlich erbricht, muss das Fasten nicht nachholen. Wer jedoch absichtlich Erbrechen herbeiführt, muss das Fasten nachholen.“
(Abū Dāwūd, Ṣawm, 32; al-Tirmidhī, Ṣawm, 25)

 

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