Nach dem Eintritt der Imṣāk-Zeit (also mit Beginn der Zeit für das Fadschr-Gebet) gilt: Befinden sich noch Essensreste im Mund und sind diese kleiner als ein Kichererbsenkorn, so bricht das Schlucken dieser Reste das Fasten nicht.

Sind die Essensreste jedoch – wenn sie gesammelt werden – so groß wie eine Kichererbse oder größer, dann bricht das Schlucken dieser Reste das Fasten, und es wird verpflichtend, diesen Fastentag nachzuholen (Qaḍāʾ).

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