Das Schlucken von Schleim (Balgam) bricht das Fasten nicht. Da Schleim eine vom Körper selbst produzierte Substanz ist und seiner Natur nach als Teil des menschlichen Körpers gilt, wird das Schlucken von Schleim nicht wie das Aufnehmen einer von außen kommenden Substanz betrachtet.

Daher macht das Schlucken von Schleim das Fasten nicht ungültig.

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