Wenn eine Person aus Vergessenheit isst, trinkt oder sexuelle Beziehungen eingeht, wird das Fasten nicht gebrochen. Der Prophet Muhammad (Friede und Segen auf ihm) sagte:

„Wenn jemand vergisst, dass er fastet, und isst oder trinkt, so soll er sein Fasten vervollständigen, denn Allah hat ihm zu essen und zu trinken gegeben.“
(Muslim, „Ṣiyām“, 171)

Sobald man sich jedoch erinnert, dass man fastet, muss man die Handlung sofort einstellen.

Wenn eine Person nach dem vergesslichen Essen oder Trinken fälschlicherweise glaubt, dass ihr Fasten gebrochen wurde, und weiter isst oder trinkt, muss sie das Fasten an diesem Tag nachholen (Qaḍāʾ). Wenn jemand jedoch wissentlich weiter isst oder trinkt, obwohl er weiß, dass sein Fasten noch gültig ist, werden sowohl Qaḍāʾ (Nachholung) als auch Kaffārah (Sühne) verpflichtend.

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