Damit das Fleisch von Tieren, die von den Schriftbesitzern geschlachtet wurden, halal ist, muss die Schlachtung mit einem scharfen Messer unterhalb des Kinns und unter Durchtrennung der Hauptarterien erfolgen. Wenn jedoch der Name einer anderen Gottheit als Allahs genannt wird, ist das Fleisch haram. Hinsichtlich der Besmele (Nennung von Allahs Namen) gibt es unterschiedliche Ansichten: Die hanafitische und hanbalitische Rechtsschule sehen dies als Voraussetzung, während die schafiitische und malikische Schule dies nicht als Pflicht erachten.
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