Das absichtliche Brechen eines im Monat Ramadan eingehaltenen Fastens ohne einen gültigen Grund zieht nicht nur nach sich, dass dieses Fasten nachgeholt (Qadāʾ) werden muss, sondern auch eine zusätzliche strafrechtliche Verpflichtung, die als Kaffārah (Sühne) bekannt ist.

Die Kaffārah für das Brechen eines Ramadan-Fastens besteht in der Reihenfolge darin, einen Sklaven zu befreien; falls dies nicht möglich ist, sechzig aufeinanderfolgende Tage zu fasten; und falls auch das nicht möglich ist, sechzig Bedürftige jeweils für einen Tag zu speisen. Da die Sklaverei heutzutage nicht mehr existiert, besteht die primäre Verpflichtung für diejenigen, die dazu in der Lage sind, darin, sechzig aufeinanderfolgende Tage zu fasten.

Es muss beachtet werden, dass das Fasten ohne legitimen Grund zu brechen nicht lediglich eine juristische Verletzung darstellt, die Qadāʾ oder Kaffārah nach sich zieht; es ist darüber hinaus eine schwere Sünde und ein Verhalten, das grundsätzlich nicht mit dem Bewusstsein der Gottesdienerschaft vereinbar ist. Ein solches Verhalten bedeutet, einen klaren göttlichen Befehl wissentlich zu vernachlässigen, und untergräbt den Geist des Gebets selbst. Ob Qadāʾ oder Kaffārah erforderlich ist oder nicht, das absichtliche Ungültigmachen einer Anbetungshandlung ohne Entschuldigung ist sündhaft, zieht Verantwortlichkeit im Jenseits nach sich und ist völlig unvereinbar mit dem Bewusstsein der Gotteskindschaft.

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