Ein freiwilliges (nāfila) Fasten ist ein Fasten, das außerhalb des Monats Ramadan auf freiwilliger Basis eingehalten wird und für die betreffende Person weder verpflichtend (farḍ) noch notwendig (wāǧib) ist. Dennoch gilt: Auch wenn es sich um eine freiwillige gottesdienstliche Handlung handelt, muss eine begonnene ʿIbāda (gottesdienstliche Handlung) vollendet werden.

Daher ist es – wie bei anderen freiwilligen Gottesdiensten – nach der hanafitischen Rechtsschule (Ḥanafī-Madhhab) wāǧib, ein freiwilliges Fasten nachzuholen, wenn es abgebrochen wurde.

Als Beleg aus dem Qur’an wird der Vers angeführt:
„Macht eure Werke nicht zunichte.“ (Sūrat Muḥammad 47:33)

Zudem wird in einem von Abū Dāwūd überlieferten Hadith berichtet, dass unsere Mutter ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) erzählte: Während sie und Ḥafṣa fasteten, wurde ihnen ein Geschenk gebracht. Da sie danach verlangten, aßen sie davon. Später fragten sie den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) danach. Er antwortete:

„Euch trifft deswegen keine Sünde, doch fastet einen anderen Tag an seiner Stelle.“
(Abū Dāwūd, Ṣiyām, 73; at-Tirmiḏī, Ṣawm, 36)

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