Ein Iḥtilām (nächtliche Ejakulation) im Schlaf bricht das Fasten nicht, da dies ohne eigenes Zutun geschieht und außerhalb der Kontrolle des Menschen liegt. Allerdings ist es erforderlich, das Ghusl (Ganzkörperwaschung) zu vollziehen, bevor die Zeit eines Pflichtgebets verstreicht.

ʿĀʾischa und Umm Salama (möge Allah mit beiden zufrieden sein) berichteten:

„Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) erreichte an manchen Tagen des Ramadan den Morgen in einem Zustand der Dschanābah, dann vollzog er das Ghusl und fastete weiter.“
(Überliefert bei al-Buḫārī und Muslim)

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