Die Verwendung von Zikadenpulver in Lebensmitteln wird im islamischen Recht diskutiert, insbesondere, ob Insekten und ähnliche Lebewesen als halal (erlaubt) oder haram (verboten) angesehen werden. Laut der Mehrheit der islamischen Gelehrten der Hanafi-, Shafi’i- und Hanbali-Schulen werden alle Insekten, einschließlich Zikaden, als unrein angesehen, und ihr Verzehr ist haram, es sei denn, es gibt eine klare gegenteilige Entscheidung. Diese Gelehrten klassifizieren Insekten wie Fliegen, Ameisen, Bienen, Spinnen, Kakerlaken und Skorpione als haram aufgrund ihrer Klassifizierung als habais (unrein).
Einige Gelehrte, wie Imam Malik und Ibn Abi Layla, argumentierten jedoch, dass der Verzehr von Insekten, die nicht schädlich sind, erlaubt sein könnte. Imam Malik betrachtete dies, obwohl er es in bestimmten Fällen als makruh (abstoßend) ansah. Laut der Maliki-Schule könnten Insekten, die kein Blut enthalten, wie Zikaden, als halal angesehen werden, wenn sie einer ordnungsgemäßen Reinigung (Tezkieh) unterzogen werden.
Trotz dieser Minderheitsmeinung ist die vorherrschende Meinung unter den islamischen Gelehrten, dass Insekten und von Insekten stammende Produkte im Allgemeinen nicht verzehrt werden dürfen, es sei denn, es besteht eine Notwendigkeit. Angesichts des vorherrschenden Konsenses wird empfohlen, Zikadenpulver zu meiden, es sei denn, es ergibt sich eine klare Notwendigkeit.