Der Konsum von Drogen ist im islamischen Recht eindeutig verboten. Gelehrte verschiedener Epochen, darunter al-Qarafi und Ibn Taimiyya, haben sich auf das Verbot (haram) von berauschenden Substanzen wie Haschisch geeinigt. Moderne Gelehrte leiten dieses Urteil aus Koranversen und prophetischen Überlieferungen ab, basierend auf folgenden Gründen:
- Erhaltung des Lebens: Eines der fünf Grundprinzipien des Islam ist der Schutz von Leben und Gesundheit. Drogen schädigen Körper und Geist und widersprechen den Geboten im Koran: „Tötet euch nicht selbst“ (An-Nisa 4:29) und „Werft euch nicht mit euren eigenen Händen ins Verderben“ (Al-Baqara 2:195).
- Verbot von Rauschmitteln: Der Prophet Muhammad (Frieden sei mit ihm) sagte: „Alles, was berauscht und betäubt, ist verboten“ (Abu Dawood, „Getränke“, 5). Drogen teilen denselben Grund für das Verbot wie Alkohol, da beide die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen und der Gesundheit schaden.
- Gesellschaftlicher Schaden: Drogen fallen in die Kategorie der habâis (schädliche und unreine Substanzen), die im Islam verboten sind, weil sie Einzelpersonen und die Gesellschaft gefährden. Sie beeinträchtigen die geistige Klarheit, führen zu gesellschaftlichen Missständen und stören die öffentliche Ordnung.
Daher ist der Konsum jeglicher Drogen im Islam aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf Individuen und die Gemeinschaft strikt verboten.