Im Islam basiert das Urteil über Lebensmittel und Getränke, die Alkohol enthalten, auf den Prinzipien der Istihala (chemische Umwandlung) und Istihlak (Absorption oder Verdünnung). Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass Lebensmittel, die kleine Mengen Alkohol enthalten, erlaubt sein könnten, wenn man den Zweck der Verwendung von Alkohol, seine chemische Beschaffenheit und seine Bewertung als najis (unrein) berücksichtigt. Andere sind jedoch der Meinung, dass Alkohol als Hauptbestandteil von Rauschgetränken jede Speise, die ihn enthält, unabhängig von der Menge, verbietet.
Das Prinzip der Istihala besagt, dass sich das Urteil über eine Substanz ändert, wenn sie eine vollständige chemische Umwandlung durchläuft. Der in Vanillearoma verwendete Alkohol unterliegt jedoch keiner solchen Umwandlung. Darüber hinaus macht natürlicher Alkohol, der in Lebensmitteln wie Obst, Brot und Joghurt durch natürliche Fermentation entsteht, diese Lebensmittel nicht haram, da der Alkoholgehalt nicht berauschend ist. Hingegen wird extern zugesetzter Alkohol direkt als berauschende Substanz betrachtet und ist somit haram. Ethanol, der Hauptbestandteil von Rauschgetränken, ist aufgrund seiner berauschenden und bewusstseinsverändernden Wirkung verboten.
Unterschiedliche Meinungen zur materiellen Reinheit (najis) von Alkohol ändern nichts an seinem Verbot. Auch wenn eine verbotene Substanz rein ist, bleibt ihre Beimischung zu Lebensmitteln unzulässig. Ebenso hebt die Absicht, Alkohol zur Auflösung von Aromen und nicht zur Berauschung zu verwenden, das Verbot nicht auf. Die Verwendung einer haram Substanz kann nicht durch gute Absichten gerechtfertigt werden.
Zusammenfassend ist der Konsum von Lebensmitteln wie Vanillearoma, das auch nur geringe Mengen Alkohol enthält, nicht erlaubt. Das Verbot von Alkohol im Islam erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Lebensmittel, in die er eingemischt wird. Muslime sollten den Verzehr solcher Produkte vermeiden, und Hersteller, die Alkohol verwenden, sollten dies deutlich auf ihren Etiketten angeben, um Verbraucher zu informieren.