Im Islam muss ein Tier für halal Fleisch gemäß den Vorschriften geschlachtet werden, was das Aussprechen von „Bismillah“ vor dem Schnitt umfasst. Der Koran fordert die Muslime auf, nur das Fleisch von Tieren zu essen, über denen Allahs Name gesprochen wurde (Al-An’am 6:118, 6:121). Die hanafitische, malikitische und hanbalitische Rechtsschule betrachten das Aussprechen von „Bismillah“ als verpflichtend und das Fleisch von Tieren ohne es als unrein. Vergessenheit stellt laut Hanafi und Maliki eine Ausnahme dar.

Die schafiitische Schule betrachtet „Bismillah“ als sehr empfohlene Sunnah, aber nicht als verpflichtend, und empfiehlt dennoch, das Fleisch zu vermeiden, wenn absichtlich darauf verzichtet wurde.

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