Nach der hanafitischen Rechtsschule ist es nicht erlaubt, Meerestiere zu essen, die nicht in der Form von Fischen sind. Das bedeutet, dass Fische wie Flunder, Karpfen, Delfine und Aale erlaubt sind, während Tiere wie Muscheln, Austern, Hummer und Krabben nicht als erlaubt angesehen werden.
Die hanafitischen Gelehrten stützen sich auf den Koranvers „Und er hat euch unreine Dinge verboten“ (Sure Al-A’raf, 7:157). Da Tintenfisch nicht als Fisch gilt, fällt er in dieselbe Kategorie wie Muscheln und darf daher nach der hanafitischen Rechtsschule nicht gegessen werden.
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