Nach der hanafitischen Rechtsschule gehören zu den Situationen, die die Gebetswaschung ungültig machen, das Austreten von Blut, Eiter oder ähnlichen Flüssigkeiten aus dem Körper. Damit diese Ausscheidungen die Gebetswaschung ungültig machen, müssen sie jedoch in einer bestimmten Menge vorhanden sein.
Ein Mückenstich bricht die Gebetswaschung nicht. Wenn der Stich jedoch blutet oder eine andere Bedingung vorliegt, könnte dies die Gültigkeit der Gebetswaschung beeinträchtigen. In Fällen, in denen dies nicht der Fall ist, macht ein Mückenstich die Gebetswaschung nicht ungültig.